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Pflegefachkraft-Gehalt: Was du wirklich verdienst und wovon es abhängt

Tarif oder Haustarif, Entgeltgruppe, Zeitzuschläge, Zulagen: Wovon dein Entgelt als Pflegefachkraft abhängt, mit der Spanne aus echten Stellen.

8 Min. Lesezeit Redaktion big next step

„Was verdient man als Pflegefachkraft?“ ist die meistgestellte Frage in unseren Erstgesprächen, und die, auf die es keine ehrliche Einzelantwort gibt. Zwei Fachkräfte mit demselben Examen, derselben Erfahrung und demselben Beruf können am Monatsende sehr unterschiedlich dastehen. Nicht, weil eine besser verhandelt hat, sondern weil ein halbes Dutzend Faktoren zusammenspielt. Die gehen wir hier einzeln durch.

Warum in diesem Text keine Zahl steht

Tarifentgelte werden regelmäßig neu verhandelt, Tabellen ändern sich von Jahr zu Jahr, und was eine Einrichtung tatsächlich zahlt, hängt an ihrer Tarifbindung. Eine Zahl, die wir hier hinschreiben, wäre mit der nächsten Tarifrunde überholt, und du würdest mit einer veralteten Erwartung ins Gespräch gehen.

Deshalb machen wir es anders: Wir erklären die Mechanik, damit du jedes Angebot selbst einordnen kannst. Und für die Zahl selbst steht direkt unter diesem Text der Gehaltscheck. Der rechnet ausschließlich mit den Angaben aus offenen Stellen, die gerade ausgeschrieben sind, also mit dem, was Einrichtungen in deiner Region heute bieten, nicht mit einer Schätzung. Am Ende des Beitrags stehen außerdem die offiziellen Stellen, bei denen du die geltenden Tabellen nachschlägst.

Woraus sich dein Entgelt zusammensetzt

Jedes Angebot, das du je bekommst, lässt sich in dieselben Bausteine zerlegen:

  1. ein Grundentgelt, das sich aus Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe ergibt,
  2. Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste sowie für Überstunden,
  3. Zulagen, die an Tätigkeit oder Arbeitsform hängen, etwa Pflegezulage, Wechselschicht- oder Schichtzulage,
  4. eine Jahressonderzahlung, wo sie tariflich vorgesehen ist,
  5. alles Übertarifliche, das frei vereinbart wurde.

Wer nur den ersten Punkt vergleicht, vergleicht falsch. Zwei Angebote mit identischem Grundentgelt können sich allein über Punkt zwei und drei deutlich auseinanderentwickeln, wenn das eine Haus im Dreischichtbetrieb arbeitet und das andere nicht.

Tarif, AVR oder Haustarif: wer nach welchen Regeln zahlt

Der größte Hebel ist die Frage, welches Regelwerk überhaupt gilt.

  • Öffentlicher Dienst. Kommunale Kliniken und Einrichtungen zahlen nach dem TVöD, für die Pflege nach dem besonderen Teil Pflege, dem TVöD-P mit eigenen Entgeltgruppen. Universitätskliniken der Länder folgen dem TV-L.
  • Kirchliche Träger. Caritas und Diakonie haben eigene Arbeitsvertragsrichtlinien, die AVR. Diese Werke sind am öffentlichen Dienst orientiert, aber eigenständig, mit eigenen Anlagen, Zulagen und Sonderzahlungen.
  • Private Träger. Hier reicht die Spannweite von einem Haustarifvertrag über die Anlehnung an einen Flächentarif bis zu vertraglich frei vereinbarten Entgelten ohne Tarifbindung. In der Langzeitpflege kommt der Pflegemindestlohn als Untergrenze dazu, gestaffelt nach Qualifikation.

Die erste Frage im Gespräch lautet deshalb nicht „Was zahlt ihr?“, sondern: „Nach welchem Tarifwerk zahlt ihr, in welcher Fassung, und seid ihr daran gebunden oder lehnt ihr euch nur an?“ Der Unterschied zwischen „wir zahlen nach TVöD“ und „wir orientieren uns am TVöD“ ist erheblich.

Entgeltgruppe und Stufe: die zwei Achsen

In tariflichen Systemen wird dein Entgelt über zwei Achsen bestimmt. Die Entgeltgruppe bildet ab, was du tust: Im TVöD-P laufen die Gruppen von P7 bis P16, von einfacheren pflegerischen Tätigkeiten über die examinierte Pflegefachkraft bis zu spezialisierten Aufgaben, Praxisanleitung und Leitungsfunktionen. Eingruppiert wirst du nach der Tätigkeit, die du tatsächlich ausübst, nicht allein nach dem Abschluss auf deiner Urkunde.

Die Stufe bildet ab, wie lange du dabei bist: In der Regel sind es die Stufen 1 bis 6, die du mit wachsender Berufserfahrung durchläufst; die Laufzeit je Stufe ist im Tarifvertrag festgelegt. Wichtig beim Wechsel: Ob dir Vorbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber angerechnet wird, ist verhandelbar. Wer einschlägige Jahre einfach nicht erwähnt, startet unnötig weiter unten.

Wo du arbeitest: Region, Haus, Bundesland

Dass Entgelte regional auseinandergehen, liegt seltener am Tarif selbst als daran, welche Häuser in einer Region überhaupt tarifgebunden sind, wie stark dort um Fachkräfte konkurriert wird und wie viele private Anbieter mit eigenen Regeln unterwegs sind. Dazu kommt der Unterschied zwischen Akutklinik, Langzeitpflege, ambulantem Dienst und Eingliederungshilfe: Bereiche mit hohem Anteil an Nacht- und Wochenenddiensten führen schon über die Zuschläge zu anderen Monatssummen.

Was das für deinen Wohnort bedeutet, ist keine Frage der Theorie: Der Gehaltscheck unten filtert nach Einsatzort, und die Spanne verändert sich sichtbar, wenn du die Region wechselst.

Zeitzuschläge: Nacht, Wochenende, Feiertag

Zuschläge sind der am häufigsten unterschätzte Posten. Tarifwerke regeln typischerweise Zuschläge für Nachtarbeit, für Sonntagsarbeit, für Feiertage (häufig mit einem eigenen, höheren Satz für die gesetzlichen Feiertage mit besonderem Gewicht) sowie für Überstunden und für Arbeit an Samstagen in bestimmten Zeitfenstern. Wie hoch sie ausfallen und ob sie als Geld oder als Freizeit ausgeglichen werden, steht im jeweiligen Tarifwerk.

Für dich heißt das praktisch: Wer regelmäßig Nachtdienste und Wochenenden übernimmt, landet bei gleicher Entgeltgruppe spürbar anders als jemand im reinen Frühdienst. Frag deshalb immer nach dem typischen Schichtmuster der Stelle. Es ist ein Teil des Angebots, auch wenn es nicht im Entgeltsatz steht.

Zulagen und Jahressonderzahlung

Neben den Zeitzuschlägen gibt es Zulagen, die an der Tätigkeit oder der Arbeitsform hängen: eine Pflegezulage, Zulagen für bestimmte Bereiche wie Intensiv oder Psychiatrie, eine Wechselschicht- oder Schichtzulage für das Arbeiten in rollenden Systemen, und Zuschläge für die Übernahme besonderer Aufgaben. Dazu kommt in tariflichen Systemen die Jahressonderzahlung und vielerorts eine betriebliche Altersversorgung. Beides gehört in den Vergleich, auch wenn es im Monatsentgelt nicht auftaucht.

Bei Angeboten ohne Tarifbindung ist die entscheidende Frage, ob eine Zulage fest im Arbeitsvertrag steht oder widerruflich gewährt wird. Der Unterschied merkt man erst, wenn sie wegfällt.

Fachweiterbildung, Praxisanleitung, Leitung

Qualifikation zahlt sich aus, wenn sie zur Tätigkeit passt. Eine abgeschlossene Fachweiterbildung (Intensivpflege und Anästhesie, OP, Onkologie, Psychiatrie) kann eine höhere Eingruppierung tragen, sofern du im Einsatz auch entsprechend arbeitest. Dasselbe gilt für die Praxisanleitung: Wer Auszubildende anleitet und die Weiterbildung dafür hat, übernimmt eine Aufgabe, die in vielen Tarifwerken eigens abgebildet ist.

Bei Leitungsfunktionen (Stationsleitung, Wohnbereichsleitung, Pflegedienstleitung) verschiebt sich die Logik: Maßgeblich sind Verantwortungsumfang, Größe des Bereichs und Führungsspanne. Wenn du eine Leitung übernimmst, lass dir schriftlich geben, welche Gruppe damit verbunden ist, bevor du zusagst.

Und in der Zeitarbeit?

In der Zeitarbeit gilt zunächst das Tarifwerk der Branche: die Verträge zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister und den Gewerkschaften des DGB. Darauf kann eine übertarifliche Zulage kommen. Für das Gesundheits- und Sozialwesen existiert kein Branchenzuschlagstarifvertrag. Genau deshalb greift hier Equal Pay nach neun Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Kundenbetrieb. Was das im Einzelnen bedeutet, steht in unserem Beitrag zum GVP-Tarifvertrag, und wie Einsätze bei uns zugeschnitten werden, auf der Seite zur Zeitarbeit in der Pflege.

So verhandelst du

  1. Klär vorab, welches Tarifwerk gilt und ob das Haus daran gebunden ist.
  2. Lass dir Entgeltgruppe und Stufe nennen, mit Begründung für beides.
  3. Bring deine Vorbeschäftigung mit Nachweisen mit und verlange die Anrechnung.
  4. Frag nach dem typischen Schichtmuster: Es entscheidet über die Zuschläge.
  5. Erfrage Zulagen, Jahressonderzahlung und Altersversorgung einzeln, nicht als Paket.
  6. Lass dir alles Übertarifliche fest in den Vertrag schreiben.
  7. Vergleiche Angebote erst, wenn du für beide dieselben Bausteine kennst.

Wo du geltende Zahlen nachschlägst

Drei Anlaufstellen, an denen du selbst nachsehen kannst, bewusst ohne dass wir hier Werte daraus zitieren, denn sie werden laufend fortgeschrieben:

Und für die Frage, was hier und heute tatsächlich geboten wird: der Gehaltscheck mit den Spannen aus unseren offenen Stellen. Was der Beruf sonst noch mit sich bringt, steht auf der Seite für Pflegefachkräfte. Wenn du ein konkretes Angebot einordnen willst: Schreib uns kurz. Wir gehen es mit dir durch.

Dieser Beitrag erklärt die Systematik und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das jeweils geltende Tarifwerk in seiner gültigen Fassung und dein Arbeitsvertrag.

Aus echten Stellenanzeigen

Die Spanne für Pflegefachkräfte an deinem Einsatzort

Statt einer Zahl, die mit der nächsten Tarifrunde veraltet: die Angaben aus den Stellen, die gerade offen sind. Wähle deinen Einsatzort: Die Spanne ändert sich mit.

Beruf: Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Von
pro
Mittelwert
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Bis
pro

Grundlage: Stellen mit Gehaltsangabe, Einsatzort: . Direkt aus unseren offenen Stellen, alle 15 Minuten aktualisiert.

Gerade ist keine passende Stelle im Umlauf, aus der wir eine Spanne rechnen könnten. Wir erfinden keine Zahlen, schreib uns, dann sagen wir dir, was in deiner Region gerade geht.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Warum steht in diesem Beitrag kein Gehalt in Euro?

Weil jede abgeschriebene Zahl mit der nächsten Tarifrunde falsch wäre. Tarifentgelte werden regelmäßig neu verhandelt, und was ein Haus zahlt, hängt an seiner Tarifbindung. Der Gehaltscheck auf dieser Seite rechnet stattdessen mit den Angaben aus offenen Stellen. Er zeigt damit, was gerade tatsächlich geboten wird.

Was unterscheidet TVöD-P, AVR und einen Haustarif?

Der TVöD gilt im kommunalen öffentlichen Dienst, für die Pflege im besonderen Teil Pflege mit eigenen Entgeltgruppen. Caritas und Diakonie haben mit den AVR eigene, daran orientierte Regelwerke. Private Träger arbeiten mit Haustarifverträgen, mit einer Anlehnung an einen Flächentarif oder ganz ohne Tarifbindung. Frag im Gespräch, welches Werk in welcher Fassung gilt und ob das Haus daran gebunden ist.

Wird meine Berufserfahrung von einem anderen Arbeitgeber angerechnet?

Nicht automatisch. Die Stufe hängt an der einschlägigen Berufserfahrung, und ob Zeiten bei einem früheren Arbeitgeber angerechnet werden, ist im Einstellungsgespräch Verhandlungssache. Bring Zeugnisse und Nachweise mit und sprich die Anrechnung aktiv an, statt darauf zu warten.

Bringt eine Fachweiterbildung mehr Entgelt?

Eine Fachweiterbildung kann eine höhere Eingruppierung tragen, vorausgesetzt, du übst im Einsatz auch die entsprechende Tätigkeit aus. Eine Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie wirkt sich also dort aus, wo du auf einer Intensivstation arbeitest. Lass dir die vorgesehene Entgeltgruppe vor der Zusage schriftlich nennen.

Redaktion big next step

Wir vermitteln Fachkräfte in Pflege und Pädagogik und schreiben hier über das, was uns im Alltag am häufigsten gefragt wird. Du hast eine Frage zum Thema? Schreib uns.

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